„Jede kirchliche Tätigkeit erfordert eine eindeutige Identifi-kation mit unserer demokratischen Grundordnung“
Die weltlichen Finanzämter stellten seit Beginn des Systems den kirchli- chen Behörden die Einkommensdaten zur Verfügung;
die staatliche Einhebung in Form des Abzugs zusam-men mit der Lohnsteuer wurde allerdings erst nach
dem II. Weltkrieg in der Bundesrepublik eingeführt. Die Ausweitung des Systems auf das Beitrittsgebiet
1990 führte dort zu einer massiven Austrittswelle. Die eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hit-
ler eingeführt und befürwortet. „Das vereinte Deutsch-land ist in seiner Substanz kein christlich geprägtes
Land, es ist weder katholisch noch protestantisch. Christlich ist allein
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