„Der Betrug, der hüllt sich täuschend ein in große Wor- te und in der Sprache rednerischen Schmuck“
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz Zahlungsver- bot; Herabsetzung von Leistungen, so Versiche-
rungsaufsichtsgesetz Zu den beliebten Lebens- versicherungen Tatsache ist, dass laut VAG § 314
in DE, bzw. VAG § 316 in AT sämtliche Rückkäufe der Versicherungsnehmer untersagt (Zahlungs-
stopp), oder fällige Leistungsverpflichtungen ent- sprechend dem vorhandenen Vermögen des
Versicherers herabgesetzt werden können (Leistungskürzung). Auch der Zahlungszwang der vereinbarten Versicherungs-
Bild: Publius C. Tacitus – Historien ISBN-13: 978-3520299031
„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er“
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