Die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft
Allgemeine Staatslehre – Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910] „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet.“ „[…] da […] das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter …