DeutschlandSouveränität

Die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft

Allgemeine Staatslehre – Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910]   „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet.“ „[…] da […] das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter …

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