Bundesverfassungsgericht – Die BRD ist kein Staat des Deutschen Volkes

 

Die Forderung nach einem ethnisch homogenen Staat, früher „Nationalstaat“ genannt, sei verfassungsfeindlich, so BVG- Präsident Voßkuhle am 17.1.2017. „Das Grundgesetz in Deutschland ist kein starrer Maßstab den wir einhalten müssen, da wir ja in einer Gesellschaft der Vielfalt leben. Insofern ist auch die Integration des Fremden ein Teil des Grundgesetzes.“ Andreas Voßkuhle

„Die Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigendefinierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.“ Bundesamt für Verfassungsschutz

Wie man 2023 zum Verfassungsfeind werden kann: „Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass eine zentrale politische Vorstellung innerhalb des AfD-Landesverbands der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand sei.“ Baden-Württemberg. Verfassungsschutzbeobachtung: AfD scheitert mit Eilantrag, welt. Das Gesetz als Waffe, anderweltonline.

2024. Das nächste völkerrechtswidrige Urteil eines deutschen Gerichts ist da:   „Junge Alternative“ darf als extremistisch eingestuft werden, tagesschau. Das deutsche Volk hat ein Recht auf seinen ‚ethnischen Bestand‘ wie jedes andere Volk auch. „Es geschieht, was recht ist, und solt die welt drob vergehen.“ Martin Luther

Nach dieser Ideologie sind bayrische Trachtenvereine verbotene Organisationen

Satzung des Bayerischen Trachtenverband e.V. § 2 Zweck und Aufgaben Auch die Verfassung des Freistaates Bayern ist bei einer derartig weit gefassten Auslegung des Grundgesetzes als problematisch einzustufen. Auszüge:

Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998

Präambel Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung

Artikel 3 (1) 1Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. 2Er dient dem Gemeinwohl. (2) 1Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle (bayrische und deutsche) Überlieferung. Art. 131 (3) Die Schüler sind ….  in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk … zu erziehen.

 

Sicherungen unserer Verfassung, damit eine Demokratie nicht wieder in eine Diktatur übergehen kann

Dolus malus – Verfassungsschutz und heutiges Gerichtswesen missachten das geltende Recht: Hier nur einige wenige Gesetze zum Schutz vor Zwangsassimilation oder Zwangsintegration: Art 25 GG  – Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Art 116 GG (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Vereinte Nationen (UN) – Res. 61/295, Art. 8 „Die Staaten richten wirksame Mechanismen ein, die verhindern, Völker ihrer ethnischen Identität zu berauben.

 

Video, Verbriefte Freiheitsrechte im GG, Unbedingt anschauen!

 

Längst entscheidet auch in der Jurisprudenz das Parteibuch über die Besetzung gutbezahlter Posten. Solche Auswahlverfahren münden in eine Gesinnungsrechtsprechung für den Dienstherrn.

Übrigens: Die krankhafte Gedankenwelt einer notwendigen Auflösung von Staat und Volk gab es als Kriegsziel und Programm der Sieger schon 1949: „Der Welthandel, die Weltwirtschaft und die Technik haben die eine Welt geschaffen, eine einzige große arbeitsteilige Gesellschaft, die Völker und Nationen als Glieder umfasst.  Es ist höchste Zeit, dass wir unser politisches Denken und unser Verhalten diesen Tatsachen anpassen. Das bedeutet: Es besteht kein Gegensatz mehr zwischen den Staaten und den Weltbürgern. (sic) Die nationale Verantwortung sollte zugleich Weltverantwortung sein und die Weltverantwortung sollte zugleich nationale Verantwortung sein.“ Konferenz von Waldleiningen, Minister Stein, vgl. Stefan Scheil

Summum ius summa iniuria, Rechtssprichwort von Cicero, in „De officiis“

Das Recht kann zum Unrecht werden, wenn es übergenau angewandt wird, z.B. Anwendung des Gesetzes nur nach dem formalen Wortlaut, ohne seinen Sinn und Zweck zu beachten. Der lateinische Satz Fiat iustitia et pereat mundus wird zumeist übersetzt: Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde.

Warum bundesdeutsche Institutionen eine Politik gegen das Existenzrecht des deutschen Volkes betreiben hat folgenden Grund

Das Land ist nicht souverän, entgegen verbreiteter Ansicht haben die Siegermächte noch immer in der Bundesrepublik entscheidende Rechte. Trotz der Behauptung, man hätte uns 1990 die Souveränität übertragen, steht im Grundgesetz-Artikel 120: „Der Bund trägt die Kosten der Besatzung.“ Dieter Deiseroth

„Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hoch verräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren können.“ Otto Uhlitz

„Die völkische Zusammengehörigkeit ist die Grundlage des „Wir-Gefühls“ eines Volkes.“ Roman Herzog „Deutschland soll den Deutschen genommen werden. Ob man das Landnahme, Überfremdung oder Unterwanderung nennt, tut nichts zur Sache.“ Heinrich Lummer

Die Geburtsfehler der Demokratie als Herrschaftsform – Die Seele des Staates

“ 1. Wer das Deutsche Reich nicht schon vor dem ersten Weltkrieg mit kritischem Bewußtsein erlebt hat, kann schwerlich ermessen, wie tief die allgemeine Moral in der Gegenwart abgesunken ist, denn seit jener Zeit gingen allmählich fast alle Maßstäbe für ein gesundes, bürgerliches Verpflichtungsbewußtsein verloren.“ Hans Domizlaff

„Alle demokratischen Experimente zeichnen sich durch eine ungeheure Zunahme von gesetzlichen Vorschriften aus, weil nicht mehr das Gefühl für Recht und Unrecht nach dem Maßstab vaterländischer Bürgertugenden einen regulierenden Einfluß ausübt, sondern nur die Paragraphen mit der Angst vor Strafe. … Ohne Nationalbewusstsein ist kein Volk lebensfähig, auch wenn sich dies nur auf die innere Ordnung und die Verteidigung der Existenz nach außen bezieht.“ Hans Domizlaff

 

Video, Bundesverfassungsgericht, Die BRD ist kein Staat des Deutschen Volkes!, verborenesarchive, Archiv des verbotenen Wissens

 

„Regieren ist ein Rendezvous mit der Realität. Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Wolfgang Schäuble, 18.11.2011 „Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar.“ Wolfgang Schäuble

Sowohl im Deutschen Reich als auch im Römischen Empire hatten die Verantwortlichen ein anderes Rechtsempfinden als die heutigen Entscheidungsträger.

„Ein juristischer Wahnsinn ist, Menschen, die nicht gewillt sind, die Gesetze des Landes, in dem sie leben, zu respektieren, in den Genuss der Wohltaten gelangen zu lassen, die das Gesetz bietet.“ Henry Picker, 14. auf 15. 9. 1941, nachts H/Fu

Urteile des Bundesverfassungsgerichts die heute beiseite geschoben werden

Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987, dem sogenannten Teso‑Urteil, aus: In F. Fischer, Aspekte der Souveränität, Arndt‑Verlag, Kiel 1987

„Es war die politische Grundsatzentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz (GG) als Reorganisation eines Teilbereiches des deutschen Staates … zu begreifen. Das Festhalten … an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck … dieser Grundentscheidung … Der Senat hat aus dem Wiedervereinigungsgebot … auch ein Wahrungsgebot abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Vereinigung vereiteln würde …

Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.“

Schon aus Artikel 79 GG ergibt sich, dass das in Artikel 1 GG bezeichnete deutsche Volk, nicht die Bevölkerung, nicht die Be‑ oder Einwohner, sondern ausdrücklich das deutsche Volk, und sein Staatswesen nach Artikel 20 GG zu wahren sind und selbst durch Grundgesetzänderung nicht abgeschafft beseitigt oder geändert werden können.

Im BVG‑Urteil vom 19.5.1953 heißt es zu Artikel 116 GG: „Deutscher ist, wer sich zum deutschen Volkstum bekennt, sofern dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“

Über die Bedeutung des Begriffes Volk in den juristischen Wissenschaften hat sich der Innsbrucker Völkerrechtler Professor Veiter wiederholt geäußert.

„Volk ist eine Abstammungsgemeinschaft (Generationengebilde), bei welcher zum naturhaften Element der Abstammung noch das Element der geistigen Zielrichtung kommt. Der Begriff deutsches Volk ist trotz seiner ausdrücklichen Nennung im GG kein Rechtsbegriff, sondern ein nicht an die Staatsgrenze gebundener ethnischer Begriff.“ Theodor Veiter

Ganz in diesem Sinne definiert das Bundesvertriebenengesetz vom 14. August 1957 in § 6

„Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Damit wären eigentlich die Handlungsanleitungen für die Gesetzgeber, Politiker, Parteien und Medien gegeben. Dass es nicht so ist, weiß jeder, der in seinem Urteil nicht ideologisch gebunden ist. Und dass die Identität des deutschen Volkes heute stärker bedroht ist als jemals zuvor, wird täglich offensichtlicher.

 

„Welsche Lug und welscher Tand bringen Unglück über Deutsches Land“

Hans Sachs 

Bist Du im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit – Sicher? Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsnachweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.

„Ein Volk ist durch eine Vielzahl von Faktoren fundiert, z.B. durch die rassische Artverwandschaft, die Gemeinschaft der Kultur und die politische Schicksalgemeinschaft.“ Reinhold Zippelius

 

Video1, Bist Du im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit – Sicher?/Gelber Schein, Video2, Ist die BRD kein Rechtsstaat?, BRD ist kein Staat, hat keine Gewaltenteilung u. keine Verfassung, Unbedingt anschauen!

 

Mit der Manipulation des GG vom 31. August 1990 werden wahrheitswidrig nur noch die Einwohner der BRD als Deutsche bezeichnet. Im Lichte der obigen Definitionen sind die Förderung der Ausländereinwanderung, die massenhafte Erteilung von unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigungen, die massenhafte Einbürgerung von Nichtdeutschen, die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit in der EU verfassungswidrig.

Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft: „… drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur.“ Julius von Kirchmann

 

Die Zerstörung der höheren Ordnung – Völker sind mehr als eine Ansammlung von Individuen

Unbek.

Dazu gehört zum Beispiel das Bestreben, Eigentum zu besitzen und der Territorialtrieb, das Bestreben menschlicher Gemeinschaften nach dem Besitz abgegrenzter Gebiete. Daraus folgt das Naturrecht jedes Volkes auf sein eigenes, ihm gemäßes Gemeinwesen, auf seinen Staat. Für die herrschenden Ideologien hat der Begriff Volk nur die Bedeutung von Menschen im Plural, wie eben Kirchenvolk, Gewerkschaftsvolk oder „Wohnbevölkerung“. Mit der Zerstörung der Völker zerstört man die höhere Ordnung, Völker sind mehr als eine Ansammlung von Individuen. Schon den altgriechischen Denkern war solches bekannt mit der Erkenntnis: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Die modernen Naturwissenschaften bieten nun mit Genetik, Ethologie und Humanbiologie Grundlagen für die Erarbeitung von wissenschaftlich richtigen Weltbildern und gestatten die Widerlegung falscher Ideologien. Für die Behandlung von Kollektiven, die aus einer großen Zahl von Einzelteilen bestehen, ist in den Naturwissenschaften die Systemtheorie zuständig.

Alles, aber auch alles in der Natur ist nicht basisdemokratisch, sondern hierarchisch aufgebaut aus Individuen, Unter‑ und Übersystemen.

Einer der wichtigsten Sätze der Systemtheorie besagt, dass Obersysteme gegenüber Untersystemen gänzlich neue Eigenschaften haben können. Das gilt auch für Völker, die lebende Systeme höherer Ordnung sind. Mit der Zerstörung der Völker zerstört man diese Systeme höherer Ordnung mit unabsehbaren negativen Folgen.

Das BVG-Urteil von 1953 – Blutrecht versus Bodenrecht

Daher halten wir uns an das BVG‑Urteil von 1953. Die juristischen Grundlagen: Dem deutschen Verfassungsrecht liegt dieser wissenschaftlich richtige Volksbegriff zugrunde mit dem ius sanguinis (Blutrecht).

In Frankreich dagegen herrscht das ius solis (Bodenrecht), d.h. dort steht jedem Einwanderer nach einer gewissen Zeit und den dort Geborenen das Recht auf Staatsbürgerschaft zu. Diese französische Rechtsauffassung hat bis heute Gültigkeit. Damit haben aber auch in der westlichen „Wertegemeinschaft“ die Begriffe national und Nationalismus eine völlig andere Bedeutung erhalten, die heute mit der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit der EU der geplanten Völkerzerstörung entgegenkommt.

Nation kommt von nasci, geboren werden, und umschließt für uns Deutsche den Rechtsbegriff Volk als Abstammungsgemeinschaft und damit das Blutrecht (ius sanguinis) für die Staatsbürgerschaft.

„… dass eine unermessliche Zahl von Struktureigenschaften menschlichen Verhaltens und Innenlebens ihr So‑und‑Nicht‑anders‑Sein dem historisch einmaligen Gang der Phylogenese, altgriechisch φῦλον phýlon ‚Stamm‘ und γένεσις génesis ‚Ursprung‘ verdankt und ohne Einsicht in deren Zusammenhänge schlechterdings unverständlich bleiben muss. Für die sozialen Verhaltensnormen des Menschen gilt das in besonders hohem Maße, weil sie mehr als andere an ererbte Aktions‑ und Reaktions­weisen gebunden sind.“ Konrad Lorenz „Denn wie du anfingst, wirst du bleiben, so viel auch wirket die Not, und die Zucht, das meiste nämlich vermag die Geburt.“ Friedrich Hölderlin, Der Rhein

 

Video1, Reiner Oberüber, Staatsangehörigkeit DEUTSCH, Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen, Video2, Der Wert des Deutschen Kaiserreichs, Unbedingt anschauen!

Über die Verfassungswidrigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit auch Angehörigen fremder Völker zu verleihen

„Alle Pläne, die deutsche Staatsangehörigkeit auch Angehörigen fremder Völker zu verleihen, die nicht daran denken, ihrer bisherigen nationalen und kulturellen Identität abzuschwören und sich nicht nur in guten, sondern auch in schlechten Tagen zum deutschen Volk als der Gemeinschaft der deutschen Volkszugehörigen zu bekennen, für die das als fortbestehend gedachte Deutsche Reich ‚ihr Staat‘ ist, sind verfassungswidrig.

Diese Pläne müssen […] zur Ersetzung des grundgesetzlich verbürgten Staatsvolkes durch eine ‚multikulturelle Gesellschaft‘ und zur Umwandlung der Bundesrepublik in einen Vielvölkerstaat führen. […] Deutschlandpolitik muss heute auch Bevölkerungs- und Ausländerpolitik sein. Wenn sich hier nichts ändert und wenn wir den Bestrebungen, das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik durch eine multikulturelle‘ Gesellschaft zu ersetzen, nicht entgegentreten, verspielen wir nicht nur die nach dem Grundgesetz anzustrebende staatliche Einheit Deutschlands, sondern auch die nationale Einheit der Deutschen in West und Ost.“ Otto Uhlitz

 

Wie der demokratische Rechtsstaat enden wird 

Warum handeln Gerichte noch. Dann gibt doch mal ein  § 15 GVG, Gerichtsverfassungsgesetz, Einzelnorm. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung. Das steht da. Es kommt nicht von mir. Das steht auf der offiziellen Seite der Bundesregierung. Bitte nirgends woanders schauen, denn nur diese Gesetze sind gültig. Dort steht unter § 15 Geltungsbereich „weggefallen“. Also, da steht einfach nur da „weggefallen“. Jetzt gehst du mal auf die alte Fassung bzw. nein, alte Fassung ist falsch; Oktober 1950 unter lexetius.com oder .de – je nach dem. § 15 Absatz 1 da steht: Alle Gerichte sind Staatsgerichte. Da dieser Paragraf weggefallen ist kannst du dir die Antwort selbst geben was das dann bedeutet. Parallel § 16 GVG, Gerichtsverfassungsgesetz. Niemand darf seinem staatlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft.

Jetzt kann man eins  und eins zusammenzählen. Und sie tun es und sie tun es deshalb, weil keiner haften muss. Was glaubst du warum die Richter oder die Staatsanwälte nicht mehr gemäß § 126 BGB Absatz 1 namentlich unterschreiben. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist dort ohne Unterschrift gültig. Und die meisten fallen drauf rein. Es ist ja auch gültig, es ist nur nicht rechtsgültig, da es nicht rechtskonform, § 126 BGB Absatz 1, unterschrieben wurde und kann somit nicht rechtskräftig werden. Dann schau selbst mal und guck mal was das bedeutet. Denn wenn das deutsche Volk das alles verstanden hat, haben wir morgen eine Revolution. Aber die meisten verlassen sich noch auf das System – aber auch das wird sich bald ändern, twitter/TikTokVideo. „Wenn wir einmal das Gebiet des Rechts verletzen und das der Willkür betreten, so sehe ich darin nur den Anfang des Endes.“ Otto von Bismarck

 

Video, Staatsstreich 23. Februar 1981 in Spanien

 

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es heißt hier nicht Mitbürger, es steht (noch) „alle Deutschen.“ Art. 20 GG „Es gibt keine internationale Verpflichtung zum nationalen Selbstmord.“ Abba Eban

 


 

Was sagt die Prophetie?

Das Lied von der Linde

„Alte Linde, die du alles weißt, teil uns gütig mit von deinem Geist, send ins Werden deinen Seherblick, künde Deutschlands und der Welt Geschick. Großer Kaiser Karl, in Rom geweiht, Eckstein sollst Du bleiben deutscher Zeit, hundertsechzig, sieben Jahre Frist, Deutschland bis ins Mark getroffen ist.

 

Video, Das Lied der Linde, von der kommenden Zeit

 

Da die Herrscherthrone abgeschafft, wird das Herrschen Spiel und Leidenschaft, bis der Tag kommt, wo sich glaubt verdammt, wer berufen wird zu einem Amt. Wer die meisten Sünden hat, fühlt als Richter sich und höchster Rat. Raucht das Blut, wird wilder nur das Tier, Raub zur Arbeit wird und Mord zur Gier. Wie im Sturm ein steuerloses Schiff, preisgegeben einem jeden Riff, schwankt herum der Eintags-Herrscherschwarm, macht die Bürger ärmer noch als arm.“ Das Lied von der Linde

Johannes von Jerusalem

„Wenn das Jahrtausend beginnt, das nach dem Jahrtausend kommt, wird es eine dunkle und geheime Ordnung geben. Ihr Gesetz wird der Hass sein und ihre Waffe das Gift. Sie wird immer mehr Gold wollen und ihre Herrschaft über die Erde verbreiten und ihre Diener werden untereinander durch einen Kuß des Blutes verbunden sein. Die Gerechten und die Schwachen werden ihren Regeln gehorchen müssen. Die Mächtigen werden zu ihren Diensten sein, das einzige Gesetz wird sein, was sie im Schatten diktiert, sie wird das Gift bis in die Kirchen hinein verkaufen, und die Welt wandert mit dem Skorpion unter ihren Sohlen.“ Johannes von Jerusalem, Strophe 19

Mühlhiasl von Apoig

… Die Kleinen werden groß und die Großen klein, und da wird es sich erweisen, daß der Bettelmann, wenn er aufs Roß kommt, nicht zu derreiten ist. Ein strenger Herr wird kommen und ihnen die Haut abziehen und ein strenges Regiment führen. Dann wird es wieder losgehen, und es wird schrecklich. Jeder wird einen anderen Kopf aufhaben, und eins wird das andere nicht mehr mögen. Der Bruder wird den Bruder nicht mehr kennen und die Mutter die Kinder nicht. Gesetze werden gemacht, die niemand mehr achtet, und Recht wird nimmer Recht sein. Niemand denkt dran, daß die Geißel Gottes kommt. Und so wird der Jammer groß sein… Mühlhiasl

Alois Irlmaier

„Am Schluß machans no tausend neie Gsetzer, aba es hoit si koaner mehr dro.“ Alois Irlmaier

 

Weiterführende Literatur:

Bernhard Wilms – Handbuch zur deutschen Nation: Bd. 2, Nationale Verantwortung und liberale Gesellschaft

Martin Luther – Predigt vom 10. Mai 1535

Wolfgang Schuller – Cicero: Oder der letzte Kampf um die Republik

Marcus Tullius Cicero – De Officiis

Stefan Scheil – Transatlantische Wechselwirkungen: Der Elitenwechsel in Deutschland nach 1945

Hans Domizlaff – Die Geburtsfehler der Demokratie als Herrschaftsform, in: Die Seele des Staates. Ein Regelbuch der Elite

Roman Herzog – Jahre der Politik: Die Erinnerungen

Peter Selg Friedrich Hölderlin: Die Linien des Lebens

Theodor Veiter – Deutschland, deutsche Nation und deutsches Volk, in Politik und Zeitgeschichte: Beilage zu „Das Parlament“ 23, 1973 B 11, S. 3

Roman Herzog – Allgemeine Staatslehre

Reinhold Zippelius – Allgemeine Staatslehre: Politikwissenschaft

Konrad Lorenz – Vom Weltbild des Verhaltensforschers

Alfons Schnase – Evolutionäre Erkenntnistheorie und biologische Kulturtheorie: Konrad Lorenz unter Ideologieverdacht

Konrad Lorenz – Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit

Henry Picker – Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, 1941-42, Seite 18, Bonn 1951

Otto Uhlitz – Deutsches Volk oder Multikulturelle Gesellschaft? Von den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ausländer- und Einbürgerungspolitik, in: Recht und Politik: Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik, Jg. 22, 1986, H. 3, S. 143-152

Herbert Fischer (Hrsg.) – Otto Uhlitz: Aspekte der Souveränität, Kiel 1987

Manfred Böckl – Prophezeiungen für das neue Jahrtausend: Johannes von Jerusalem. Blick in die Zukunft

Manfred Böckl – Der Mühlhiasl: Seine Prophezeiungen: Sein Wissen um Erdstrahlen, Kraftplätze und Heilige Orte. Sein verborgenes Leben

Stephan Berndt Alois Irlmaier: Ein Mann sagt, was er sieht

 

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